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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Best Sports GmbH GmbH mit ihren Mitgliedern der Studiolinie „FITTER“. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Best Sports GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der Best Sports GmbH betriebenen Fitnessstudios (im Folgenden als “Studios” oder “Studio” bezeichnet) berechtigt sind.

1.2. Online-Vertragsschluss

Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertragsabschluss ist durch Bestätigung per E-Mail erfolgt. Die Best Sports GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die Best Sports GmbH kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.3. Transponder/QR-Code

1.3.1. Das Mitglied erhält beim Online-Vertragsschluss einen QR-Code per E-Mail oder einen Transponder per Post, welcher ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Der Transponder/QR-Code begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.

1.3.2. Kommt es zu einem Verlust des Zugangstransponders, ist dies unverzüglich zu melden. Gegen eine Gebühr i.H.v. 10 € wird ein neuer Transponder ausstellt.

1.4. Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

Die Zustimmung können Sie ganz einfach mit dem bereitgestellten Formular gewährleisten.

  1. Die Einverständniserklärung downloaden
  2. Formular ausfüllen
  3. An Best Sports GmbH, Thüringer Str. 69, 30179 Hannover oder als Email an: hallo@fitter-club.de senden

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied auf Grundlage der Vereinbarung zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern keine Vereinbarung mit der Best Sports GmbH getroffen wurde.

2.3. Zutritt nur mit Transponder/QR-Code

Durch den Transponder/QR-Code erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme des Transponders/QR-Codes ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.

2.4. Hausordnung

Die Best Sports GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies bei dem Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

2.7 Nutzung des Solariums

2.7.1. Die Benutzung des Solariums geschieht auf eigene Gefahr. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, Allergien oder Pigmentstörungen sowie Herz- und Kreislaufbeschwerden ist vor dem ersten Sonnenbad ein Arzt zu befragen. Die Augen sind während der Besonnungszeit geschlossen zu halten, zusätzlich ist das Tragen einer Schutzbrille von gesundheitlicher Notwendigkeit, sie kann kostenfrei im Studio ausgeliehen werden. Für gesundheitliche Beeinträchtigung, insbesondere Hautschädigungen, hervorgerufen durch unsachgemäße Nutzung der Solarien übernehmen wir keinerlei Haftung.

2.7.2. Jedes Mitglied ist für die Wahl der Bräunungsdauer und des Bräunungsgerätes selbst verantwortlich.

2.7.3. Make-up oder andere kosmetische Artikel, die nicht speziell für die Benutzung von Besonnungsanlagen vorgesehen oder geeignet sind, sind zu entfernen. Vor der Besonnung ist auch getragener Schmuck zu entfernen.

2.7.4. Jeder unserer Besonnungsanlagen darf jeweils nur von einer Person benutzt werden. Die Kabine ist jeweils nur von einer Person zu betreten.

2.8 Einverständnis Videoüberwachung

2.8.1. In den Clubs werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist.

2.8.2. Das Mitglied stimmt einer dauerhaften Kameraüberwachung zur Sicherheitserhöhung zu.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen

Soweit auf dem Vertragsdeckblatt angegeben, gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrenden Mitgliedsbeitrag zu den auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen Beträgen sowie in der angegebenen Höhe zu leisten hat.

3.2. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.2.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Best Sports GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Best Sports GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.2.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Best Sports GmbH unverzüglich mitzuteilen.

3.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Transponders/QR-Codes

Die Mitgliedschaft bei FITTER ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Transponder/QR-Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Bei unbefugter Weitergabe des Transponders wird für das Mitglied eine Strafzahlung in Höhe von 250,- EUR fällig. Bei Nichtzahlung oder im Wiederholungsfall wird der Mitgliedsvertrag fristlos gekündigt und vollständig restfällig gestellt. Dies bedeutet, dass sämtliche Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort fällig werden. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor den Hausfriedensbruch der Fremdperson bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.

3.4. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr und dem Transponderpfand am ersten des Folgemonats fällig.

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr und dem Transponderpfand am ersten des Folgemonats fällig.

4.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Best Sports GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Best Sports GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, steht der Best Sports GmbH frei, den monatlichen Beitrag anzupassen.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Best Sports GmbH hierfür ein Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Best Sports GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart und gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch die Best Sports GmbH aus wichtigem Grund.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Die Tarife „FITTER BASIC“ und „FITTER PLUS“ beginnen immer zum Ersten des nächsten Monats. Die vorvertragliche Nutzung bis zum Vertragsbeginn wird kostenpflichtig berechnet und ist nicht Bestandteil der Vertragslaufzeit. Die „FLEX“ Tarife beginnen immer am Tag des Zustandekommens des Vertrages. Die Tarife verlängern sich nach ihrer Laufzeit automatisch um ihre jeweilige Laufzeit – davon ausgenommen sind Tageskarten.

5.2. Stilllegung des Vertrages

5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag stilllegen. Die Anzahl der Wochen, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, beträgt 4 Wochen.

5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Best Sports GmbH mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.

5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von der Best Sports GmbH nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:

– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.

– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Best Sports GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.

5.4.2. Die „FITTER BASIC“ und „FITTER PLUS“ Mitgliedschaften können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragende gekündigt werden. Die „FLEX“ Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor Vertragende gekündigt werden.

5.4.3. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die Best Sports GmbH, Thüringer Str. 69, 30179 Hannover oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse hallo@fitter-club.de zu versenden.

6. HAFTUNG DER Best Sports GmbH

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Best Sports GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Best Sports GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Best Sports GmbH.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Best Sports GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Die Best Sports GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Best Sports GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Best Sports GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Best Sports GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.